Suchfunktion



Die allgemeinen Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft ist die Mittelbehörde zwischen den Staatsanwaltschaften einschließlich deren Zweigstellen und dem Justizministerium in Stuttgart.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe übt die Fachaufsicht über die neun Staatsanwaltschaften und zwei Zweigstellen im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus. Damit soll eine gleichmäßige Rechtsanwendung im Bezirk gewährleistet werden. So entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft zum Beispiel über Beschwerden gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften. Die Fachaufsicht wird zudem im Rahmen der sogenannten Nachschau bei den Staatsanwaltschaften einschließlich deren Zweigstellen ausgeübt. Es handelt sich um eine Geschäftsprüfung dieser Behörden vor Ort. Geprüft werden die Organisation, die Abläufe sowie die Art und Weise der Aufgabenerledigung. Sie findet alle drei Jahre statt.

Um die Fachaufsicht ausüben zu können, bedarf es der Information durch die Staatsanwaltschaften. Sie berichten der Generalstaatsanwaltschaft über bedeutsame Verfahren und wichtige Vorkommnisse aus ihren Bereichen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wird vom Justizministerium bei der Entscheidung über grundsätzlichen Fragen der Organisation und Arbeitsabläufe der Staatsanwaltschaften beteiligt. Sie nimmt zudem, gegebenenfalls nach Befragung der staatsanwaltschaftlichen Praxis, gegenüber dem Justizministerium zu Gesetzgebungsvorhaben Stellung.

Als Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht wirkt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe durch Stellungnahmen und Antragstellung an bei den Strafsenaten des Oberlandesgerichts Karlsruhe geführten Verfahren mit. In diesen Verfahren ist u. a. zu entscheiden über

- Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte und Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen,
- Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte,
- die Zulässigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft bzw. einstweiligen Unterbringung nach sechsmonatiger Dauer ohne begonnener Hauptverhandlung (§§ 121, 122, 126a StPO),
- Anträge auf Erhebung der öffentlichen Klage nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und erfolgloser Durchführung des Beschwerdeverfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft (§ 172 StPO),
- die Zulässigkeit der Auslieferung an ausländische Staaten zur dortigen Strafverfolgung oder Strafvollstreckung und die Zulässigkeit einer der Auslieferung vorangehenden Inhaftierung sowie
- Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.



Weitere Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft sind u. a.

- Mitwirkung in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren,
- Durchführung von Auslieferungsverfahren,
- Berufsrechtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater wegen Verstoßes gegen Berufspflichten,
- Vertretung des Landes, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen sind oder diese gegen das Land erhoben werden, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben,
- Entscheidungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen über den Umfang des Anspruchs, wenn der zuzuerkennende Betrag eine Wertgrenze übersteigt,
- Wahrnehmung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Schifffahrtsobergericht und dem Rheinschifffahrtsobergericht sowie der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg.

Antisemitismusbeauftragter für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Der Antisemitismusbeauftragte übernimmt die Funktion einer zentralen Fortbildungs- und Koordinierungsstelle für die staatsanwaltschaftliche Praxis. Zugleich ist er zentraler Ansprechpartner für Fragen der strafrechtlichen Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten für in- und ausländische jüdische Einrichtungen und Interessenvertretungen, für Behörden sowie für den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.

Fußleiste