• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Presse / 
  • Anklage gegen drei Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb betrügerischer Cybertrading-Plattformen

Suchfunktion

Anklage gegen drei Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb betrügerischer Cybertrading-Plattformen

Datum: 04.09.2024

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg 

 
Karlsruhe / Mannheim - Anklage gegen drei Personen im Zusammenhang mit dem Betrieb betrügerischer Cybertrading-Plattformen

Nach umfangreichen, gemeinsam mit der Kriminalpolizeidirektion Offenburg geführten Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cyber-crime-Zentrum Baden-Württemberg gegen drei Personen Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim erhoben. Sie sollen den Betrieb zahlreicher betrügerischer Cybertrading-Plattformen unterstützt haben. Gegenstand der Anklage sind Taten zum Nachteil von 820 Geschädigten. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 5,17 Millionen Euro.

Den Angeschuldigten, einer zuletzt in Freiburg wohnhaften Frau im Alter von 41 Jahren, einem zur Tatzeit ebenfalls in Freiburg wohnhaften 40-jährigen Mann sowie einem zuletzt in Rumänien wohnhaften Mann im Alter von 53 Jahren, wird Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in mehreren Fällen zur Last gelegt.

Ihnen wird vorgeworfen, die Gründung von Briefkastenfirmen sowie die Eröffnung von Konten auf deren Namen veranlasst und diese verwaltet zu haben. In der Folgezeit gingen hohe Gelder, welche aus zahlreichen nach dem Modus Operandi „Cybertrading-Fraud“ begangenen Betrugstaten stammten, auf diesen Konten ein und wurden auf Konten im In- und Ausland weitergeleitet. Bei dem sogenannten „Cybertrading-Fraud“ werden gutgläubige Kunden dazu bewegt, auf betrügerischen Plattformen im Vertrauen auf eine lukrative Anlagemöglichkeit teilweise hohe Geldsummen zu investieren. Die Täter spiegeln dabei den potenziellen Kunden vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten zur Verfügung zu stellen. Die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto eine reine Täuschung. Das Geld ist für die Geschädigten in der Regel vollständig verloren.

Die 41-jährige Angeschuldigte wurde am 13.05.2024 festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Der 53-jährige Angeschuldigte wurde in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Göttingen aus Rumänien nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich in der dortigen Sache in Untersuchungshaft.  

Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Offenburg vom 27.05.2024 verwiesen.

 

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Erster Staatsanwalt Michael Weber

E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9750

Fußleiste