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Anklage wegen des Verdachts der Beteiligung an mehreren Bombendrohungen im November 2023 sowie versuchter Anstiftung zum Mord

Datum: 19.02.2025

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg

Karlsruhe, 19. Februar 2025

 
Anklage wegen des Verdachts der Beteiligung an mehreren Bombendrohungen im November 2023 sowie versuchter Anstiftung zum Mord

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat gegen zwei Männer im Alter von 20- und 21-Jahren Anklage zum Landgericht Stuttgart wegen des Verdachts der Beteiligung an der Verfassung und Versendung mehrerer Bombendrohungen im Herbst 2023 erhoben. Einer der beiden tatverdächtigen Personen wird in der zur Schwurgerichtskammer erhobenen Anklage zudem versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen.

Gegenstand der Anklage ist die Serie von im November 2023 per E-Mail versandter Bombendrohungen, bei der zahlreichen Einrichtungen und Institutionen mit dem Vollzug von Sprengstoffexplosionen gedroht worden war. Der 20-jährige Angeschuldigte steht im Verdacht, insgesamt 51 Drohnachrichten verfasst und versandt zu haben. Der 21-jährige Angeschuldigte steht im Verdacht, den Verfasser der Nachrichten in seinem Vorhaben bestärkt zu haben. Ihnen liegt insoweit der Tatbestand der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten bzw. der Beihilfe hierzu zur Last.

Die unter fingierter Urheberschaft der HAMAS verfassten Droh-E-Mails wurden bundesweit an verschiedene Einrichtungen und Institutionen wie Schulen, Hochschulen, Medienhäuser und Religionsgemeinschaften versandt. Darin wurden schwerwiegende Sprengstoffexplosionen angedroht, im Falle deren Umsetzung mit zahlreichen Toten und Verletzten sowie erheblichen Sachschäden an Gebäuden und anderen Sachwerten zu rechnen gewesen wäre. Dabei wurde auch die Tötung von Säuglingen, Kindern und Behinderten angekündigt. Die Anklage geht davon aus, dass hierdurch größere Teile der Bevölkerung erheblich beunruhigt und in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt werden sollten. So zog die Versendung der E-Mails zahlreiche teils aufwändige Polizeieinsätze nach sich und führte, soweit die Androhungen bekannt wurden, zu einer empfindlichen Störung und Erschütterung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung, insbesondere auch im näheren Umfeld der bedrohten Institutionen. 

Die Empfänger der Drohnachrichten haben ihren Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.  

Dem 21-jährigen Angeschuldigten liegen zudem versuchte Anstiftung zum Mord sowie Bedrohung zur Last. Er steht insbesondere im Verdacht, im Juli 2023 zwei andere Personen aus niedrigen Beweggründen damit beauftragt zu haben, eine andere in Offenbach am Main wohnhafte Person zu töten und hierfür 3.000 Euro bezahlt zu haben. Der Mord wurde nicht ausgeführt. 

Der 21-jährige Angeschuldigte wurde am 20. September 2024 in Baden-Württemberg festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.

 

 

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Oberstaatsanwalt Mirko Heim

E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9750

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