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Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern per Live Stream - Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen

Datum: 24.04.2026

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums

Karlsruhe, den 24.04.2026

 

Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern per Live Stream - Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen  

 Nach gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführten, umfangreichen und internationalen Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg Anklage gegen einen 46 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Heidenheim zum Landgericht Ellwangen erhoben.

Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern, das Verschaffen jugendpornographischer Inhalte an eine andere Person sowie der Besitz von kinder- und jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen.

Der Angeschuldigte soll in den Jahren 2013, 2014 und 2019 in sechs Fällen auf den Philippinen befindliche unbekannte Täterinnen durch Geldzahlungen und Äußerung entsprechender Wünsche zur Vornahme erheblicher sexueller Handlungen an zwischen vier und 13 Jahren alten Mädchen veranlasst haben (sog. „Live Distant Child Abuse“). Diese Handlungen seien per Livestream über das Internet an seine Wohnanschrift übertragen worden. Der Angeschuldigte soll über die Chatfunktion der für das Livestreaming genutzten Anwendung die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen bestimmt haben. Ihm liegt zudem zur Last, Aufnahmen des Missbrauchsgeschehens gespeichert zu haben, um die Aufnahmen zu späteren Zeitpunkten erneut zu betrachten.

 Auch wird ihm vorgeworfen, Dritten jugendpornographische Inhalte online verschafft und kinder- sowie jugendpornographische Inhalte besessen zu haben.   

 Vorausgegangen war die Zerschlagung eines pädokriminellen Netzwerks auf den Philippinen durch Homeland Security. Von den auf den Philippinen ansässigen Tätern wurden gegen Bezahlung Live-Übertragungen von schweren sexuellen Missbrauchshandlungen im Internet angeboten. Die betroffenen fünf Kinder im Alter zwischen zwei und 13 Jahren konnten durch die philippinischen Behörden in Obhut genommen werden. Die Auswertung der auf den Philippinen beschlagnahmten Geräte führte auch auf die Spur des Mannes.

Hinsichtlich der weiteren Straftaten ergab sich der Verdacht aufgrund eines Hinweises des National Center for Missing & Exploited Children aus den USA.

 Der Angeschuldigte wurde am 16.12.2025 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.

 Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg vom 17.12.2025 verwiesen.

 Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Ellwangen entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.

 

Information:

Das Phänomen „Live Distant Child Abuse“ bezeichnet die Liveübertragung des schweren sexuellen Missbrauchs und des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern gegen Entgeltzahlungen. Der Livestream wird auf Wunsch eines zahlenden Konsumenten ausschließlich für diesen durch einen sogenannten erwachsenen Seller durchgeführt. Die zahlende Person kann die sexuellen Missbrauchshandlungen dabei sehen, hören und mittels einer Chatfunktion aktiv anleiten. Dabei reichen die vor der Webcam ausgeführten Aktionen von einfachem Posing über eine von dem Kind durchgeführte Masturbation bis hin zu schweren sexuellen Übergriffen oder sadistischen Handlungen durch Dritte, oft vorgenommen durch den Seller selbst, an dem Kind. Ob und mit welchem Inhalt der Livestreams zustande kommt, entscheidet letztlich der Konsument. Die Täter befinden sich in der Regel in einem anderen Land als das Opfer, um physisch nicht greifbar zu sein, steuern aber das Geschehen aus der Ferne.

 

Das Cybercrime-Zentrum hat in drei weiteren Fällen aus diesem Deliktsphänomenbereich Anklage erhoben und konnte bereits zwei rechtskräftige Verurteilungen zu Freiheitstrafen erwirken. Der Kampf gegen Kinder- und Jugendpornographie und sexuellen Missbrauch wird konsequent weitergeführt. Täterinnen und Täter dürfen sich nicht in Sicherheit wiegen, selbst wenn sie glauben, sich in der Anonymität des Internets zu verbergen.

 

   

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Oberstaatsanwalt Mirko Heim

E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9750

 

 

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