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Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen 32-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
Datum: 15.06.2026
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Karlsruhe, den 15.06.2026
Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen 32-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.
Nach gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Mannheim geführten Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gegen einen 32 Jahre alten Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis Anklage zum Landgericht Heidelberg erhoben.
Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift im Wesentlichen der sexuelle Missbrauch von Kindern und das Herstellen kinderpornographischer Inhalte in mehreren Fällen vorgeworfen.
Der Angeschuldigte steht insbesondere im Verdacht, zwischen 2023 und 2025 zahlreiche Mädchen unter 14 Jahren über Messenger-Dienste mit dem Ziel der Erlangung kinderpornographischer Inhalte kontaktiert zu haben. Hierbei habe er den Mädchen vorgespiegelt, selbst Jugendlicher oder Heranwachsender zu sein, um eine emotionale Verbundenheit zu erlangen. In der Folge habe er die Geschädigten zur Übersendung selbsterstellter pornographischer Inhalte aufgefordert. Um dies zu erreichen habe der Angeschuldigte auch von sich selbst erstellte pornographische Inhalte an die Geschädigten übersandt. Schließlich hätten insgesamt 21 Mädchen im Alter von zwischen 8 und 13 Jahren dem Angeschuldigten von sich selbst angefertigte kinderpornographische Aufnahmen übersandt. In einem weiteren Fall sei es beim Versuch geblieben.
Der Angeschuldigte wurde am 06.11.2025 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Heidelberg hat das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen. Die Hauptverhandlung beginnt am 06.07.2026 um 08.30 Uhr.
Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
