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Gemeinsame Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Offenburg
Datum: 23.07.2026
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Karlsruhe, den 23.07.2026
44-Jähriger wegen des Verdachts des Verbreitens kinderpornografischer Inhalte in Untersuchungshaft
Dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und Ermittlerinnen und Ermittlern des Polizeipräsidiums Offenburg ist es gelungen, einen 44-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Ortenaukreis zu identifizieren, der im Verdacht steht, zwischen September 2025 und Juli 2026 in mindestens 3 Fällen kinder- und jugendpornografische Inhalte über eine Internetplattform verbreitet zu haben. Der Beschuldigte war bereits im Januar 2023 vom Landgericht Offenburg unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt worden. Er verbüßte diese Haftstrafe inklusive der Untersuchungshaft bis Juli 2025.
Bereits am 20.07.2026 wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte wurde am selben Tag festgenommen und befindet sich nun auf der Grundlage eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.
Die Ermittlung beruhen auf einer Mitteilung eines US-Amerikanischen Providers.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
Polizeipräsidium Offenburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Rüdiger Schaupp
E-Mail: offenburg.pressestelle@polizei.bwl.de
Telefon: 0781 211 211
