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Anklageerhebung gegen mutmaßlichen Uploader von kinder- und jugendpornografischen Dateien auf der kinderpornografischen Darknet-Plattform „KidFlix“
Datum: 30.07.2026
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Karlsruhe, den 30.07.2026
Anklageerhebung gegen mutmaßlichen Uploader von kinder- und jugendpornografischen Dateien auf der kinderpornografischen Darknet-Plattform „KidFlix“
Nach gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Offenburg geführten Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gegen einen 69 Jahre alten deutschen Mann aus dem Ortenaukreis Anklage zum Landgericht Offenburg erhoben.
Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift im Wesentlichen das bandenmäßige Öffentlich-Zugänglichmachen von kinder- und jugendpornografischen Inhalten in 21 Fällen vorgeworfen.
Dem Angeschuldigten liegt zur Last, jedenfalls im Zeitraum zwischen November 2021 und Mai 2024 Nutzer der im Darknet angesiedelten Internetplattform „KidFlix“ gewesen zu sein und sich mit seinem Beitritt den Regeln der Plattform unterworfen zu haben. Danach konnte nur durch Uploads von kinder- und jugendpornografischen Dateien unentgeltlicher Vollzugriff auf die In-halte der Plattform genommen werden. Er steht im Verdacht, durch im Januar und Februar 2022 erfolgte wiederholte Uploads von kinder- und jugendpornografischen Inhalten dazu beigetragen zu haben, die Plattform „KidFlix“ aufrechtzuerhalten und erweitert zu haben, um diese für weitere Nutzer attraktiver zu gestalten, hierüber langfristig kinder- und jugendpornografische Inhalte zu beziehen, solche Inhalte mit anderen registrierten Nutzern auszutauschen und mit diesen hier-über zu kommunizieren.
Vorausgegangen waren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern - zu der Plattform „KidFlix“, die den Tatverdacht gegen den Angeschuldigten begründeten.
Auf der Website „KidFlix“ erfolgte die Veröffentlichung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, insbesondere von Videodateien. Die Website bot hauptsächlich kinder- und jugendpornografische Videos als Video-On-Demand zum direkten Streaming an. Zudem konnten die Nutzer der Plattform über diese kommunizieren und sich austauschen.
Den Nutzern der Plattform standen ca. 50.000 kinder- und jugendpornografische Videodateien, die teilweise den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, in reduzierter Qualität zum sofortigen Abruf zur Verfügung.
Durch den Upload von noch nicht auf der Website vorhandenen kinder- oder jugendpornografischen Videodateien erhielten die Nutzer sog. „Candies“. Hierbei handelte es sich um Gutschriften der website-internen Währung, mit denen der Zugriff auf Seiteninhalte in voller Länge und bestmöglicher Qualität erworben werden konnte. Durch „Candies“ erworbene Videodateien standen dem Nutzer in der Folge dauerhaft zum Abruf zur Verfügung.
Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Offenburg entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
