Suchfunktion
Die Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft
Die Generalstaatsanwaltschaft ist die Mittelbehörde zwischen den Staatsanwaltschaften einschließlich deren Zweigstellen und dem Justizministerium in Stuttgart.
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe übt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften und deren Zweigstellen ihres Bezirks aus. Damit soll eine gleichmäßige Rechtsanwendung bei allen Staatsanwaltschaften des Bezirks gewährleistet werden. So entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft zum Beispiel über förmliche Beschwerden gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften, sofern der Beschwerdeführer auch Anzeigeerstatter und Verletzter ist und es sich nicht um ein sogenanntes Privatklagedelikt oder eine Ermessensentscheidung handelt (§ 172 StPO). Die Fachaufsicht wird zudem im Rahmen der sogenannten Nachschau bei den Staatsanwaltschaften einschließlich deren Zweigstellen ausgeübt. Es handelt sich um eine Geschäftsprüfung dieser Behörden vor Ort. Geprüft werden die Organisation, die Abläufe sowie die Art und Weise der Aufgabenerledigung. Sie findet regelmäßig alle drei Jahre statt.
Neben der Fachaufsicht nimmt die Generalstaatsanwaltschaft die persönliche Dienstaufsicht gegenüber den Leitern der Staatsanwaltschaften wahr, wenn z. B. gegen diese eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlichen Fehlverhaltens erhoben wurde.
Um die Fachaufsicht ausüben zu können, bedarf es der Information durch die Staatsanwaltschaften. Sie berichten der Generalstaatsanwaltschaft über bedeutsame Verfahren und wichtige Vorkommnisse aus ihren Bereichen. In den bedeutsamsten Verfahren prüft auch die Generalstaatsanwaltschaft den Sachverhalt und die rechtliche Würdigung. Sie trägt damit ebenfalls die Verantwortung für die jeweilige Entscheidung.
Die Generalstaatsanwaltschaft wird vom Justizministerium bei der Entscheidung über alle grundsätzlichen Fragen der Organisation und Arbeitsabläufe der Staatsanwaltschaften beteiligt. Im Rahmen der Dienstaufsicht unterstützt sie das Justizministerium bei Personalentscheidungen, die den höheren Dienst bzw. die Amtsanwälte betreffen. Sie nimmt zudem, gegebenenfalls nach Befragung der staatsanwaltschaftlichen Praxis, gegenüber der Landesjustizverwaltung zu Gesetzgebungsvorhaben und anderen grundsätzlichen Fragen Stellung.
Als Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht wirkt die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe namentlich durch Stellungnahmen und Antragstellung an den bei den Strafsenaten des Oberlandesgerichts Karlsruhe geführten Verfahren mit. In diesen Verfahren ist u. a. zu entscheiden über
- Revisionen gegen Strafurteile der Amtsgerichte und Berufungsurteile der Landgerichte in Strafsachen,
- Beschwerden gegen Beschlüsse der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern der Landgerichte,
- die Zulässigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft bzw. einstweiligen Unterbringung nach sechsmonatiger Dauer ohne begonnener Hauptverhandlung (§§ 121, 122, 126a StPO)
- Anträge auf Erhebung der öffentlichen Klage nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft und erfolgloser Durchführung des Beschwerdeverfahrens bei der Generalstaatsanwaltschaft ( § 172 StPO),
- die Zulässigkeit der Auslieferung an ausländische Staaten zur dortigen Strafverfolgung oder Strafvollstreckung und über die Zulässigkeit einer der Auslieferung vorangehenden Inhaftierung sowie
- Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
Weitere Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft sind u. a.
- Mitwirkung in Angelegenheiten der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sofern den Staatsanwaltschaften nicht durch zwischenstaatliche Vereinbarung der unmittelbare Geschäftsverkehr mit ausländischen Behörden gestattet ist,
- Durchführung von Auslieferungsverfahren,
- Durchführung berufsrechtlicher Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater wegen schuldhaften Verstoßes gegen Berufspflichten,
- Vertretung des Landes gerichtlich und außergerichtlich, soweit zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen sind oder diese gegen das Land erhoben werden, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben,
- Entscheidungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - nach Feststellung der Entschädigungspflicht der Staatskasse durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - über den Umfang des Anspruchs, wenn der zuzuerkennende Betrag 6.000 Euro übersteigt,
- Wahrnehmung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei dem Schifffahrtsobergericht und dem Rheinschifffahrtsobergericht in Verfahren über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Schifffahrtsgerichte bzw. Rheinschifffahrtsgerichte Konstanz, Kehl, Mannheim und Mainz sowie
- Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben bei der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg, wenn diese gegen Entscheidungen der vorgenannten Rheinschifffahrtsgerichte sowie der Rheinschifffahrtsgerichte St. Goar und Duisburg - Ruhrort angerufen wird.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ist auch die landesweit zuständige Zentralstelle für Vermögensabschöpfung
eingerichtet. Sie hat in diesem Bereich folgende Aufgaben:
• Erfahrungsaustausch mit den Behörden, die mit Vermögensabschöpfung befasst sind,
• Information der Staatsanwaltschaften über rechtliche und tatsächliche Entwicklungen,
• Durchführung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen,
• Ansprechpartnerin für die Staatsanwaltschaften in einzelnen Ermittlungsverfahren,
• Prüfung grundsätzlicher Rechtsfragen sowie
• Verwahrung und Verwertung virtueller Währungen.
Eigene Ermittlungsverfahren führt die Zentralstelle nicht.
