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Verdacht der Mitgliedschaft in dem sadistischen Online-Netzwerk Nefarious Maniac Cult : Anklageerhebung gegen 17-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Datum: 23.10.2026
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Karlsruhe, 23.10.2026
Verdacht der Mitgliedschaft in dem sadistischen Online-Netzwerk Nefarious Maniac Cult: Anklageerhebung gegen 17-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Ludwigsburg
Nach Abschluss der im Auftrag des bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg (CCZ) mit dem Polizeipräsidium Ludwigsburg geführ-ten Ermittlungen hat das CCZ gegen einen 17-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Ludwigs-burg, der im Verdacht steht, einer Splittergruppe des Online-Netzwerkes 764 angehört zu haben, Anklage zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Heilbronn erhoben.
Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift in jeweils mehreren Fällen unter anderem der (schwere) sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Herstellung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, gefährliche Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft sowie die Mitgliedschaft in einer ausländischen kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Der Angeschuldigte steht im Verdacht, jedenfalls im März und April 2025 Mitglied der Gruppierung Nefarious Maniac Cult (NMK)
gewesen und für diese als Rekrutierer neuer Mitglieder tätig gewesen zu sein. Bei NMK handelt es sich um eine Gruppierung aus dem
COM-Netzwerk, die durch 764 und MKY/MKU (“Maniac Murder Cult“) inspiriert wurde. Die jedenfalls seit 2023 bis Ende 2025
existente NMK-Gruppierung hat sich ein eigenes Logo bzw. Symbol gegeben und verfügt über ein Organigramm, aus dem sich die
Haupt-Mitglieder sowie die jeweilige Position dieser Personen ablesen lässt. Die Mitglieder von NMK standen in regelmäßigem
Kontakt und tauschten sich in internen Gruppenchats u.a. über mögliche Opfer und geplante Vorgehensweisen aus.
Es besteht der Verdacht, dass die Mitglieder dieser Gruppierung das Ziel verfolgten, möglichst viele Opfer durch gezielte Manipulation psychisch zu kontrollieren und diese dazu zu bringen, sich selbst zu verletzen.
So sind die Mitglieder der Gruppierung verdächtig, im Internet, insbesondere über Gaming-Plattformen, in Online-Spielen sowie unter Nutzung sozialer Medien nach möglichen Opfern gesucht zu haben und insbesondere Kinder und Jugendliche, die – aus Sicht der Gruppierung – besonders anfällig für Manipulationen sind, gezielt kontaktiert zu haben. Ein Ziel sei es gewesen – nach einer Verlagerung der Kommunikation auf einen Messenger-Dienst – durch das subtile und langsame Aufbauen einer scheinbaren Freundschaft oder einer romantischen Beziehung das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und so intime oder anderweitig kompromittierende Bilder und Videos zu erlangen. Es besteht der Verdacht, dass die Opfer darüber hinaus - auch unter Nutzung dieser Aufnahmen - genötigt wurden, immer extremere Handlungen vorzunehmen, etwa um die Verbreitung des bereits existierenden Materials zu verhindern. So besteht der Verdacht, dass die Opfer gezwungen wurden, sich selbst mit Messern oder Rasierklingen Symboliken der Gruppierung, den Nutzernamen des jeweiligen Mitglieds und Botschaften in die Haut ritzen. Die Opfer seien zusätzlich vielfach dazu animiert worden, diese Symboliken, Nutzernamen und Botschaften mit ihrem austretenden Blut an eine Wand zu schreiben (sog. Wall- oder Bloodsigns). Die Opfer seien zudem dazu genötigt worden, ihre Verletzungen und die Wallsigns zu filmen oder zu fotografieren und diese ihrem Peiniger zu übermitteln. Die erhaltenen Videoaufnahmen seien in der Folge als Trophäe in den intern geführten Chatkanälen der Gruppierung veröffentlicht worden.
Dem Angeschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, in mindestens 12 Fällen den Kontakt zu potentiellen Opfern gesucht zu haben, um diese zum Teil mehrfach zu solchen sexuellen und/oder selbstverletzenden Handlungen zu verleiten, wobei es in 6 Fällen zu erheblichen selbstverletzenden Handlungen der Opfer und in 4 Fällen zur Vornahme sexueller Handlungen durch die Opfer gekommen sei. Die identifizierten Opfer waren zur Tatzeit zwischen 12 und 16 Jahren alt. Sie sind in Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und Schweden wohnhaft. Es handelt sich sowohl um weibliche als auch um männliche Opfer.
Dem Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, 2 weitere zur Tatzeit 13 bzw. 15 Jahre alte Mädchen zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt zu haben, wobei ein Opfer identifiziert werden konnte und in Australien wohnhaft ist.
Der Angeschuldigte wurde am 09.10.2025 vorläufig festgenommen, befand sich zunächst in Untersuchungshaft und ist nunmehr nach § 72 Absatz 4 JGG untergebracht.
Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Heilbronn entscheiden.
Der Angeschuldigte war zur Tatzeit 16 Jahre alt. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, wird diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg vom 04.11.2025 verwiesen.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750
