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Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg

Datum: 20.02.2026

Kurzbeschreibung: Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage wegen des Verdachts des vielfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem

Karlsruhe, 20.02.2026

Gemeinsame Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg

Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage wegen des Verdachts des vielfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht Konstanz Anklage gegen einen Mann aus dem Landgerichtsbezirk Konstanz erhoben.

Dem Angeschuldigten liegen unter anderem die Tatbestände des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Herstellens kinderpornographischer Inhalte zur Last.

Er soll in dem Zeitraum zwischen Sommer 2022 und Mai 2025 in insgesamt 69 Fällen überwiegend in seiner Wohnung handelnd sexuelle Handlungen an jeweils mindestens einem von insgesamt vier ihm bekannten Kindern im Tatzeitalter von zwischen 3 und 13 Jahren vorgenommen oder die Kinder zur Vornahme sexueller Handlungen veranlasst haben. Ihm liegt zudem zur Last, in neun Fällen Aufnahmen von den Missbrauchshandlungen angefertigt zu haben und es in drei weiteren Fällen versucht zu haben, eines der Kinder sexuell zu missbrauchen.

Das Strafverfahren beruht auf Hinweisen des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) aus den Vereinigten Staaten von Amerika, die im März 2025 eingegangen waren. Auf der Grundlage dieser Hinweise wurde durch das Cybercrime-Zentrum unverzüglich ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Die Auswertung der bei dem Angeschuldigten beschlagnahmten elektronischen Geräte sowie die durchgeführten Zeugenvernehmungen ergaben den Verdacht des vielfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und führten zu der Festnahme des Mannes am 28.05.2025 und somit zum Abbruch des Kontaktes zu den betroffenen Kindern. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Konstanz entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.

Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750

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