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Anklageerhebung gegen 61-jährige Tatverdächtige aus Schweden wegen mutmaßlicher Beteiligung an organisiertem Online-Trading-Betrug

Datum: 22.07.2026

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg

Karlsruhe, den 22.07.2026

Anklageerhebung gegen 61-jährige Tatverdächtige aus Schweden wegen mutmaßlicher Beteiligung an organisiertem Online-Trading-Betrug

Nach gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) geführten Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg (CCZ) gegen eine 61-jährige Frau aus Schweden Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben.

Der Tatverdächtigen wird in der Anklageschrift Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen vorgeworfen.

Danach besteht der Verdacht, dass sich mehrere Personen spätestens im Jahr 2018 zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Online-Trading-Betrugstaten zu begehen. Hierzu wurden professionell gestaltete Internetplattformen betrieben, auf denen vermeintliche Investitionsmöglichkeiten in Finanzprodukte und Derivate angeboten wurden.

Die Plattformen wurden über Online-Werbung und soziale Medien beworben. Anleger, die sich registrierten, wurden anschließend von angeblichen Finanzberatern kontaktiert und unter Vorspiegelung hoher Gewinnchancen zu Einzahlungen veranlasst. Tatsächlich erfolgte keine Investition der Gelder. Vielmehr wurden diese – wie von Anfang an beabsichtigt – von der Tätergruppierung vereinnahmt. Zur Täuschung der Geschädigten wurde ein fiktiver Handel simuliert und vermeintliche Gewinne in den Nutzerkonten angezeigt. Auszahlungen erfolgten nicht.

Zur Abwicklung der Geldflüsse nutzte die Gruppierung eine Vielzahl von Firmenkonten im In- und Ausland, auf die die Anleger ihre Gelder überwiesen. Diese sogenannten Primärkonten wurden gezielt eingerichtet, um den Zahlungsverkehr zu verschleiern und einen seriösen Geschäftsbetrieb vorzutäuschen.

Der aus Schweden ausgelieferten Angeschuldigten wird vorgeworfen, die Gruppierung bei der Einrichtung dieser Firmenstrukturen und Konten maßgeblich unterstützt zu haben. Sie soll dabei zwischen 2021 und 2023 als formelle Geschäftsführerin oder Verfügungsberechtigte aufgetreten sein, Konten eröffnet und die entsprechenden Zugangsdaten an die Gruppierung weitergegeben haben. In Kenntnis der betrügerischen Nutzung der Konten soll sie diese weiterhin zur Verfügung
gestellt haben.

Über die unter mutmaßlicher Mitwirkung der Angeschuldigten eingerichteten 9 Konten sind Einzahlungen von 24 Geschädigten aus Konstanz, Tübingen, dem Landkreis Karlsruhe, dem Rhein-Neckar-Kreis sowie aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt über 1,17 Millionen Euro entgegengenommen und weitergeleitet worden.

Die Angeschuldigte soll für ihre Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg Zahlungen in Höhe von rund 100.000 Euro erhalten haben.

Die Angeschuldigte konnte im Zuge akribischer Ermittlungen durch das LKA identifiziert werden. Sie wurde in Helsingborg (Schweden) lokalisiert, dort auf der Grundlage eines durch das CCZ erwirkten Europäischen Haftbefehls am 19.02.2026 festgenommen und am 14.03.2026 von den schwedischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.

Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: pressestelle@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750

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