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Verdacht des per Live-Stream übermittelten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen 56-jährigen Mann aus dem Alb-Donau-Kreis

Datum: 07.03.2025

Kurzbeschreibung: Pressmitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg

Karlsruhe, 7. März 2025

Verdacht des per Live-Stream übermittelten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern -  Cybercrime-Zentrum erhebt Anklage gegen 56-jährigen Mann aus dem Alb-Donau-Kreis 

Nach gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführten, umfangreichen und internationalen Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gegen einen 56 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis Anklage zum Landgericht Ulm erhoben.

Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in kinderpornographischer Absicht sowie der Besitz und die Herstellung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen.

Nach Hinweisen ausländischer Strafverfolgungsbehörden sowie daraufhin eingeleiteter Ermittlungen konnte der Tatverdächtige als mutmaßlicher Kunde einer Plattform identifiziert werden. Auf dieser wurden aktuell stattfindende sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream oder als Aufzeichnung nach vorheriger Bestellung angeboten.

Der Angeschuldigte soll insbesondere im Februar und März 2009 sowie Anfang des Jahres 2022 auf den Philippinen befindliche unbekannte Täterinnen durch Geldzahlungen und Äußerung entsprechender Wünsche zur Vornahme erheblicher sexueller Handlungen an zwischen drei und zwölf Jahre alten Mädchen veranlasst haben. Diese Handlungen seien entweder per Livestream über das Internet an seine Wohnanschrift übertragen oder als Aufzeichnung dorthin übersandt worden. Der Angeschuldigte soll über die Chatfunktion der für das Livestreaming genutzten Anwendung die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen bestimmt oder - im Falle der übersandten Aufzeichnungen - seine Wünsche zuvor geäußert haben. Ihm liegt zudem zur Last, die Aufnahmen des Missbrauchsgeschehens gespeichert zu haben, um die Aufnahmen zu späteren Zeitpunkten erneut zu betrachten.

Auch wird ihm vorgeworfen, einem mutmaßlich achtjährigen Mädchen Nachrichtentexte mit pornografischen Inhalten übersandt und mehrfach Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten besucht zu haben, um sich die Inhalte zu betrachten.  

Der Angeschuldigte wurde am 22.10.2024 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines vom Cybercrime-Zentrum erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.

Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg vom 23.10.2024 verwiesen.

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Ulm entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.

 

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Oberstaatsanwalt Mirko Heim

E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9750

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