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Verdacht des per Live-Stream übermittelten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Anklage gegen 45-jährigen Mann aus dem Landkreis Esslingen

Datum: 16.10.2024

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Karlsruhe, 16.10.2024


Verdacht des per Live-Stream übermittelten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern - Anklage gegen 45-jährigen Mann aus dem Landkreis Esslingen 

Nach gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführten, umfangreichen und internationalen Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gegen einen 45 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Esslingen Anklage zum Landgericht Stuttgart erhoben.

Dem Tatverdächtigen werden in der Anklageschrift unter anderem der schwere sexuelle Missbrauch in kinderpornographischer Absicht, die Herstellung kinderpornographischer Schriften sowie die Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vorgeworfen. 

Nach Hinweisen ausländischer Strafverfolgungsbehörden sowie daraufhin eingeleiteter Ermittlungen konnte der Tatverdächtige als mutmaßlicher Kunde einer Plattform identifiziert werden. Auf dieser wurden aktuell stattfindende sexuelle Missbrauchshandlungen von auf den Philippinen lebenden Kindern im Livestream angeboten. 

Der Angeschuldigte soll ab August 2018 auf den Philippinen befindliche unbekannte Täterinnen durch Geldzahlungen und Äußerung entsprechender Wünsche zur Vornahme erheblicher sexueller Handlungen an zumeist ca. fünf bis dreizehn Jahre alten Mädchen veranlasst haben. Diese Handlungen seien per Livestream über das Internet an seine Wohnanschrift übertragen worden. Der Angeschuldigte soll über die Chatfunktion der für das Livestreaming genutzten Anwendung die Art der vorgenommenen sexuellen Handlungen bestimmt haben. Ihm liegt zudem zur Last, die Aufnahmen des Missbrauchsgeschehens gespeichert zu haben, um die Aufnahmen zu späteren Zeitpunkten erneut zu betrachten.  

Der Angeschuldigte wurde am 21.05.2024 vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 22.05.2024 aufgrund eines von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft.  

Die Ermittlungen gegen einen weiteren 55-jährigen Mann, der ebenfalls im Verdacht steht, Kunde der Plattform gewesen zu sein, dauern an.  

Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg vom 29.05.2024 verwiesen.  

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.  

 

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Oberstaatsanwalt Mirko Heim

E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9742

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