Suchfunktion
Anklage gegen 36-Jährigen u.a. wegen Urheberrechtsverletzung und Computerbetrug durch illegale Verbreitung von Pay-TV-Inhalten (Cardsharing und IPTV) sowie Geldwäsche
Datum: 20.11.2024
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg -
Karlsruhe, 20. November 2024
Anklage gegen 36-Jährigen u.a. wegen Urheberrechtsverletzung und Computerbetrug durch illegale Verbreitung von Pay-TV-Inhalten (Cardsharing und IPTV) sowie Geldwäsche
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg - hat nach umfangreichen, gemeinsam mit der Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe geführten Ermittlungen gegen einen 36-jährigen Karlsruher Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim erhoben. Ihm wird vorgeworfen, seit Mai 2019 bis zuletzt in mehr als 4.000 Fällen einer Vielzahl von weiteren Personen Fernsehinhalte, insbesondere auch Pay-TV-Programme, illegal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt und dadurch rund 540.000 EUR eingenommen zu haben.
Der Angeschuldigte ermöglichte seinen Kunden dabei den illegalen Empfang der TV-Programme sowohl mittels IPTV als auch mittels sog. Cardsharing. Bei der Variante des IPTV entschlüsselte der Angeschuldigte das Pay-TV-Signal und stellte dieses als Stream seinen zahlenden Kunden zur Verfügung. Beim sog. Cardsharing stellte der Angeschuldigte seinen Kunden den zuvor extrahierten digitalen Schlüssel zur Decodierung des Pay-TV-Signals zur Verfügung. Die Kunden wiederum konnten diesen Schlüssel in ihren Receiver einfügen und damit das ansonsten verschlüsselte und kostenpflichtige Programm ohne eigenes Abonnement empfangen.
Der Angeschuldigte, der Abonnements mit unterschiedlicher Laufzeit anbot, verlangte von seinen Kunden für die Bereitstellung und Entschlüsselung des kostenpflichtigen TV-Signals ein Entgelt, das die Kunden entweder mittels PayPal oder in Krypto-Währungen bezahlen konnten. Den Pay-TV-Sendern entstand hierdurch ein Schaden in Höhe von über zwei Millionen Euro durch entgangene Abonnements.
Des Weiteren wird dem Angeschuldigten Geldwäsche vorgeworfen, indem er Kryptowährungen in Höhe von über einer Million Euro, die mutmaßlich aus Straftaten stammten, in Euro getauscht und auf sein privates Bankkonto eingezahlt haben soll, um damit eine Luxusimmobilie im Ausland zu erwerben. Gegenüber der Bank soll er dabei wahrheitswidrig behauptet haben, dass die Kryptowährungen aus legalen Spekulationsgewinnen stammen würden.
Der Angeschuldigte wurde am 29.05.2024 festgenommen und befand sich zunächst aufgrund eines von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten Haftbefehls in Untersuchungshaft (s. hierzu die Pressemitteilung vom 31.05.2024). Am 29.10.2024 wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Das Landgericht Mannheim hat nun über die Zulassung der Anklageschrift zu entscheiden.
Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Erster Staatsanwalt Michael Weber
E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750