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Anklage gegen mutmaßlichen Cybererpresser der Württembergischen Staatstheater Stuttgart

Datum: 27.01.2025

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg

Karlsruhe, 27. Januar 2025


Anklage gegen mutmaßlichen Cybererpresser der Württembergischen Staatstheater Stuttgart

Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat Anklage gegen einen 45-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen zum Landgericht Stuttgart erhoben.


Nach mehrjährigen und intensiven internationalen Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg gelang es, den Angeschuldigten als den mutmaßlichen Cybererpresser der Württembergischen Staatstheater Stuttgart zu identifizieren und festzunehmen.


Er steht unter Verdacht, der Gruppierung „GandCrab“ anzugehören, die mit der illegalen Verschlüsselung von Daten Geld von ihren Opfern erpresst hat. Der wirtschaftliche Schaden, der durch die Verschlüsselungsangriffe dieser Gruppierung weltweit entstanden ist, wird auf mehrere 100 Millionen Euro geschätzt.


Dem 45-Jährigen werden in der Anklageschrift unter anderem banden- und gewerbsmäßige Erpressung und Computersabotage in mehreren Fällen vorgeworfen. Danach steht er im Verdacht, im Frühjahr 2019 die Daten von 22 deutschen Unternehmen und Einrichtungen mit einer Schadsoftware, sogenannte „Ransomware“, verschlüsselt zu haben, um in der Folge Lösegeld für die Vornahme der Entschlüsselung zu fordern. Auch die Württembergischen Staatstheater Stuttgart sowie mehrere Hersteller von medizinischen Produkten gehörten zu den Betroffenen dieser Serie von Cyberangriffen. Der Mann soll sich hierzu als Mitglied einer Bande über das Internet illegalen Zugang in die Computernetzwerke verschafft und mit Hilfe der Schadsoftware die Daten verschlüsselt haben. In der Folge war beispielsweise die Produktion der angegriffenen Unternehmen unterbrochen, weil auf wichtige Konstruktionsdaten nicht zugegriffen werden konnte. Im Anschluss wurden für die Entschlüsselungen Zahlungen von jeweils bis zu 15.000 US-Dollar in digitalen Währungen verlangt. Allein diesen 22 geschädigten Unternehmen und Einrichtungen, von denen sechs auf die Lösegeldforderung eingingen, entstand durch die Datenverschlüsselung und den Systemausfall ein wirtschaftlicher Schaden von über 2,4 Millionen Euro.


Der Tatverdächtige wurde in der Slowakei festgenommen, am 27. September 2024 nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.


Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg vom 10.10.2024 verwiesen.

 

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Oberstaatsanwalt Mirko Heim

E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9750

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