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Anklage gegen mutmaßlichen Cybererpresser der Württembergischen Staatstheater Stuttgart
Datum: 27.01.2025
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg
Karlsruhe, 27. Januar 2025
Anklage gegen mutmaßlichen Cybererpresser der Württembergischen Staatstheater Stuttgart
Das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat Anklage gegen einen 45-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen zum Landgericht Stuttgart erhoben.
Nach mehrjährigen und intensiven internationalen Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Staatsanwaltschaft
Stuttgart sowie des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg gelang es, den Angeschuldigten als den mutmaßlichen Cybererpresser der
Württembergischen Staatstheater Stuttgart zu identifizieren und festzunehmen.
Er steht unter Verdacht, der Gruppierung „GandCrab“ anzugehören, die mit der illegalen Verschlüsselung von Daten Geld
von ihren Opfern erpresst hat. Der wirtschaftliche Schaden, der durch die Verschlüsselungsangriffe dieser Gruppierung weltweit
entstanden ist, wird auf mehrere 100 Millionen Euro geschätzt.
Dem 45-Jährigen werden in der Anklageschrift unter anderem banden- und gewerbsmäßige Erpressung und Computersabotage in
mehreren Fällen vorgeworfen. Danach steht er im Verdacht, im Frühjahr 2019 die Daten von 22 deutschen Unternehmen und
Einrichtungen mit einer Schadsoftware, sogenannte „Ransomware“, verschlüsselt zu haben, um in der Folge Lösegeld
für die Vornahme der Entschlüsselung zu fordern. Auch die Württembergischen Staatstheater Stuttgart sowie mehrere Hersteller
von medizinischen Produkten gehörten zu den Betroffenen dieser Serie von Cyberangriffen. Der Mann soll sich hierzu als Mitglied einer
Bande über das Internet illegalen Zugang in die Computernetzwerke verschafft und mit Hilfe der Schadsoftware die Daten
verschlüsselt haben. In der Folge war beispielsweise die Produktion der angegriffenen Unternehmen unterbrochen, weil auf wichtige
Konstruktionsdaten nicht zugegriffen werden konnte. Im Anschluss wurden für die Entschlüsselungen Zahlungen von jeweils bis zu
15.000 US-Dollar in digitalen Währungen verlangt. Allein diesen 22 geschädigten Unternehmen und Einrichtungen, von denen sechs
auf die Lösegeldforderung eingingen, entstand durch die Datenverschlüsselung und den Systemausfall ein wirtschaftlicher Schaden
von über 2,4 Millionen Euro.
Der Tatverdächtige wurde in der Slowakei festgenommen, am 27. September 2024 nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seitdem
ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung
hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die
Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.
Ergänzend wird auf die gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Landeskriminalamtes
Baden-Württemberg vom 10.10.2024 verwiesen.
Presseauskünfte:
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Mirko Heim
E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de
Telefon: 0721 926-9750