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Nadelstich gesetzt: 41-jährige Beschuldigte wegen des Tatverdachts der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in Zusammenhang mit Cybertrading-Geschäften festgenommen und in Untersuchungshaft

Datum: 27.05.2024

Kurzbeschreibung: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und des Polizeipräsidiums Offenburg

Ortenau, Freiburg – Nadelstich gesetzt: 41-jährige Beschuldigte wegen des Tatverdachts der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug in Zusammenhang mit Cybertrading-Geschäften festgenommen und in Untersuchungshaft

Den Beamten der Inspektion „Wirtschaftskriminalität“ der Kriminalpolizeidirektion Offenburg ist es in enger Zusammenarbeit mit dem bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichteten Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gelungen, einen Nadelstich gegen eine mutmaßliche Bande aus dem Bereich des Anlagebetruges (sog. Cybertrading Fraud) zu setzen. Im Zuge umfangreicher Ermittlungen durch die Kriminalpolizeidirektion Offenburg hat das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg einen Untersuchungshaftbefehl gegen eine 41-jährige Frau erwirkt. Die dringend Tatverdächtige wurde am Montag in Freiburg festgenommen.   

Es besteht der Verdacht, dass die 41-Jährige aus einem Büro in der südlichen Ortenau heraus die aus Anlagebetrügereien geflossenen Gelder in Höhe von rund 6 Millionen Euro unter Nutzung von Briefkastengesellschaften sowie in- und ausländischer Konten verwaltet und transferiert hat.  

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wurden die Gelder von einem professionell geführten Netzwerk, das sich auf Anlagebetrug im Internet (Cybertrading Fraud) spezialisiert hat, erlangt. Die Kunden aus dem In- und Ausland wurden über Internetplattformen darüber getäuscht, es seien bei entsprechender Geldanlage hohe Renditen zu erlangen. Zumeist wurden die Interessierten mit einem kleinen Anlagebetrag von etwa 250 Euro angelockt. In einem eingerichteten Fake-Depot konnten die Kunden vermeintliche rasant ansteigende Wertentwicklungen verfolgen und wurden so zu weiteren und größeren Anlagesummen animiert. Die Kunden wurden sodann unter Einschaltung professioneller, mutmaßlich im Ausland befindlicher Callcenter kontaktiert und zur Investition weiterer Summen bewogen. Tatsächlich wurden die vermeintlich investierten Gelder von den Kunden auf die von der Tatverdächtigten verwalteten Konten transferiert und sodann weitergeleitet.   

Die Polizei warnt daher vor anrüchigen Internetgeschäften: 

  • Werden Sie stutzig, wenn sie über Internetplattformen mit kleinen Anlagebeträgen angelockt und hohe Renditen versprochen werden.
  • Wenn über die Anbieter das Herunterladen von Fernwartungssystemen angeregt werden, sollten die Alarmglocken schrillen.
  • Bei seriösen Anbietern erfolgt eine Verifizierung des Kunden durch Postident/Videoident oder vergleichbarer Verfahren. Keinesfalls werden Sie aufgefordert Ausweiskopien per eMail oder gar WhatsApp zu übermitteln.

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