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Verdacht des im Chat veranlassten sexuellen Missbrauchs von Kindern und der online befohlenen Selbstverletzung von Kindern - Anklage gegen mutmaßlichen WhatsApp-Hacker aus Stuttgart

Datum: 27.11.2024

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg

Karlsruhe, 27. November 2024


Verdacht des im Chat veranlassten sexuellen Missbrauchs von Kindern und der online befohlenen Selbstverletzung von Kindern - Anklage gegen mutmaßlichen WhatsApp-Hacker aus Stuttgart

Nach gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Stuttgart geführten, umfangreichen Ermittlungen hat das bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe eingerichtete Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg gegen einen 21 Jahre alten Mann Anklage zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Stuttgart in einem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart übernommenen Verfahren erhoben.

Dem Tatverdächtigen aus Stuttgart werden in der Anklageschrift unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern in kinderpornographischer Absicht, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, die Verbreitung kinderpornographischer Schriften und gefährliche Körperverletzung in jeweils mehreren Fällen vorgeworfen.

Dem Angeschuldigten liegt unter anderem zur Last, zwischen Januar 2020 und März 2023 über Chatprogramme von minderjährigen Mädchen die Übersendung von Intim- und Nacktaufnahmen sowie weiterer Aufnahmen, die die Chatpartnerinnen bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigten, gefordert und die Dateien erhalten zu haben. Er soll von den Geschädigten auch verlangt haben, sich seinen Namen oder sonst von ihm vorgegebene Buchstabenkombinationen in die Haut zu ritzen. Er soll für den Fall der Nichtbefolgung seiner Forderung insbesondere damit gedroht haben, den Social Media Account der Minderjährigen zu übernehmen oder zu sperren sowie die durch den zuvor erlangten Zugang zu Social Media Accounts der jeweiligen Chatpartnerinnen erlangten Bild- und Videodateien zu veröffentlichen. Hierauf seien insgesamt 22 Mädchen im Tatzeitalter zwischen 11 und 16 Jahren eingegangen.  

Ihm wird zudem vorgeworfen, in den Jahren 2022 und 2023 das gezielte Sperren von WhatsApp Gruppenchats veranlasst zu haben, indem er sich über sog. „Mailbox-Hacking“ Zugang zu den WhatsApp-Accounts zweier weiblicher Accountinhaberinnen im Tatzeitalter von 11 und 16 Jahren verschaffte, sodann über diese von ihm genutzten Mittler-Accounts kinderpornographische Inhalte in die entsprechenden Gruppen einstellte und schließlich bei den Betreibern von WhatsApp meldete, was zur Sperrung der jeweiligen Gruppen geführt habe. Insoweit besteht der Verdacht des Ausspähens von Daten sowie des Besitzes und Verbreitens kinderpornographischer Inhalte. 

Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Landgericht Stuttgart entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte können derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowie mit Rücksicht auf die Anhängigkeit des Verfahrens nicht erteilt werden.

Der Angeschuldigte war zur Tatzeit zwischen 17 und 20 Jahre alt. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, wird diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

 

Presseauskünfte:

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe / Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg

Pressestelle

Oberstaatsanwalt Mirko Heim

E-Mail: cybercrime-zentrum@genstakarlsruhe.justiz.bwl.de

Telefon: 0721 926-9750

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